Aktuelles

Freie Kindertagespflege-Plätze

Wir haben freie Kindertagespflege-Plätze in den Stadtbezirken Neustadt, Altstadt, Pieschen und Cotta. Gern können Sie sich dazu telefonisch oder per mail bei uns melden. Wir beraten Sie gern.

Telefon:   0351-21523640

Email:      kindertagespflege@malwina-dresden.de

Telefonische Erreichbarkeit

Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.00 Uhr, Donnerstag: 8.00 - 17.00 Uhr, Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr

 

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und bindungsorientierte Betreuungsform von max. 5 fremden Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren pro Gruppe.

Kindertagespflege ist geprägt von individueller Bedürfnisbefriedigung der Kinder und basiert auf einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagesmutter oder Tagesvater.

Es entstehen keine extra Kosten, die Beiträge sind genauso hoch wie in der Krippe.

Die Kinder werden in extra dafür angemieteten Wohnungen oder im eigenen Haushalt betreut.

 

Wir bieten Eltern schon vor der Betreuung des Kindes persönliche Beratungen zur Betreuungsform Kindertagespflege und die Vermittlung von Kontakten zu Tageseltern an. Im Betreuungszeitraum des Kindes stehen wir gern fachlich beratend und begleitend zur Verfügung.

Kindertagespflegepersonen erhalten von uns eine kontinuierliche individuelle umfängliche Fachberatung zu pädagogischen und administrativen Themen.

 

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Das Team besteht aus 7 Fachberaterinnen (Sozialpädagoginnen, Diplompädagoginnen) mit vielseitigen Zusatzausbildungen und  2 Kolleginnen im Sekretariat.

Die Arbeit unserer Beratungs- und Vermittlungsstelle wird bestimmt durch klare Arbeits- und Organisationsstrukturen nach innen und außen und eine flache Hierarchie mit hoher Autonomie. Schnelle Informations- und Entscheidungswege ermöglichen eine unmittelbare Reaktion auf Bedarfsveränderungen.

Häufige Fragen

Ab wann kann ich einen Antrag stellen?

Ab Geburt Ihres Kindes können Sie einen Antrag auf Kindertagespflege im Elternportal unter https://kitaportal.dresden.de/elternportal/de/ stellen und zu einem Beratungsgespräch zu uns kommen.

Gibt es eine Eingewöhnungszeit?

Ja, sie ist individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt und wird mit Tagesmutter/ Tagesvater und Eltern gemeinsam gestaltet. In der Regel umfasst sie 4 Wochen.

Werden bei Tagemüttern/ Tagesvätern Hausbesuche gemacht?

Ja, im Rahmen der fachlichen Begleitung durch die Beratungs- und Vermittlungsstelle finden Hospitation statt.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Tagesmütter/ Tagesväter?

Die Arbeitsgrundlage ist der Sächsische Bildungsplan, ebenso wie in Kinderkrippen und Kindergärten.
Für jede Tagespflegestelle gibt es eine Konzeption, die nach Absprache meist vor Ort eingesehen werden kann.

Für jede Tagespflegestelle gibt es eine Konzeption, die nach Absprache meist vor Ort eingesehen werden kann.

Brauchen Tagespflegepersonen eine Erlaubnis?

Ja, sie brauchen nach § 43 SGB VIII eine Erlaubnis durch das Amt für Kindertagesbetreuung (Fachbereich Kindertagespflege) der Stadt Dresden.

Was ist, wenn die Tagespflegeperson meines Kindes ausfällt?

Bei Urlaub, Krankheit und Fortbildungstagen der Kindertagespflegeperson hat Ihr Kind den Anspruch auf einen Ersatzbetreuungsplatz. Extra Betreuungskosten entstehen Ihnen hierfür nicht. Bei kurzfristigem, ungeplanten Ausfall der Kindertagespflegeperson ist notfalls ein Tag private Überbrückung notwendig.

Wer leistet die Ersatzbetreuung?

Ersatzbetreuung wird durch Ersatzbetreuungspersonen geleistet. Ersatztagespflegepersonen arbeiten im Allgemeinen fest mit Tageseltern zusammen und begleiten diese meistens einmal wöchentlich für 4 Stunden. So bauen die Kinder auch zur Ersatzperson eine Bindung auf. Genauso lernt die Ersatzperson alle Kinder gut kennen.

Die Ersatzbetreuung findet entweder in den Räumen der Kindertagespflegeperson statt oder in Räumen der Ersatztagespflegeperson. Diese sind ebenfalls durch das Amt für Kindertagesbetreuung, Fachbereich Kindertagespflege abgenommen und zugelassen.

In Ersatzbetreuungsstützpunkten arbeiten Ersatztagespflegeeltern in extra für die Ersatzbetreuung angemieteten Räumlichkeiten und betreuen vornehmlich Tageskinder von Tageseltern, welche in der eigenen Wohnung Tageskinder betreuen. Während Urlaubs-, Fortbildungs- und Krankzeiten von diesen werden die Kinder im Stützpunkt betreut. Begleitzeiten der Ersatzpersonen zum Kennenlernen der Kinder finden in der Tagespflegestelle und im Stützpunkt statt.

In einem „verzahnten Modell“ arbeiten fünf Tageseltern zusammen. Meist befinden sie sich in räumlicher Nähe zueinander. Sie belegen von ihren fünf möglichen Plätzen nur vier und halten den fünften Platz für die Ersatzbetreuung frei. Fällt eine der beteiligten Personen aus, haben die vier anderen jeweils einen Platz frei und können ein Kind aufnehmen. Durch intensives Besuchen untereinander und regelmäßige Treffen mit allen Beteiligten kennen die Kinder die anderen Gruppen und Tagespflegepersonen mit ihren Tagespflegestellen bereits gut.

 

Gibt es Listen von Tagespflegepersonen?

Sie bekommen von uns Kontaktangebote zu Kindertagespflegepersonen mit freien Plätze.

Was tun, wenn ein Kind über das dritte Lebensjahr hinaus bei der Kindertagespflegeperson betreut werden soll?

Gemeinsam mit den Eltern das Formular „Sonderantrag“ ausfüllen und unterzeichnen. Der Sonderantrag muss konkret begründet werden.

Mögliche Gründe sind: Der Kindergartenplatz steht nicht im Anschluss zur Verfügung. Dies bitte als Begründung im Sonderantrag angeben und Nachweis einreichen (Kopie der Platzzusage).

Wenn es für die Entwicklung des Kindes notwendig ist, den Platz in der Kindertagespflege zu verlängern, reichen Sie bitte neben einer ausführlichen Begründung einen Nachweis des Kinderarztes oder Therapeuten ein.