Golfen für den guten Zweck in Possendorf
Malwina e.V. — Zukunftstorientierte Soziale Arbeit aus Dresden Neustadt
Das Familienhaus ist eine stationäre Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII. Wir begleiten Mütter und Väter mit ihren Kindern, die eine tägliche, strukturierte und kontinuierliche Unterstützung benötigen, um eine dem Wohl der Kinder
angemessene Versorgung, Förderung und Erziehung zu gewährleisten. Wir unterstützen die Familie bei der Bewältigung des Alltags und der anstehenden Erziehungsaufgaben, bei der Lösung von Konflikten und Krisen innerhalb der Familie.
Auf der Basis einer wertschätzenden, ressourcenorientierten Grundhaltung arbeiten die einzelnen Mitarbeiter*innen spezifiziert entsprechend der jeweiligen Leistungsbereiche des Hauses, teilweise mit Zusatzqualifikationen in den Bereichen systemischer Beratung und Familientherapie, Video gestützte Beratung nach Marte – Meo, Psychodrama , der Gestaltung von Elternkursen " Kinder fairstehen" (vom SMS Sachsen evaluierter Elternkurs des Fairbund Leipzig), "Familienkonfernz" nach T. Gordon und " Elternbegleiter " im Rahmen des Bundesprogrammes "Elternchance ist Kinderchance".
Für jede Familie steht eine Sozialpädagog*in als Bezugsbetreuer*in zur Verfügung, die den Anforderungen an eine insofern erfahrene Fachkraft nach §8a SGB VIII entsprechen.
Bitte wenden Sie sich an Ihre_n Ansprechpartner_in im Jugendamt und schildern Sie Ihren Wunsch, die Hilfe des Familienhauses in Anspruch nehmen zu wollen. Ein Einzug in unser Haus kann erst dann stattfinden, wenn das Jugendamt ( der für Sie zuständige ASD Ihres Stadtteils) diese Form der Hilfe gewährt und als angemessen einschätzt. Wir sind sehr gern bereit, Ihnen unser Haus und unser Angebot an Unterstützung im Vorfeld vorzustellen.
Wir stellen für Sie unmöblierte Wohnungen unterschiedlicher Grössen zur Verfügung. Die Wohnungen haben seperate Zugänge, so dass Sie als Familie darin leben können wie in Ihrem bisherigen eigenem Wohnraum.
Innerhalb unserer Betreuungsvereinbarung werden wir mit Ihnen gemeinsam besprechen, welche Besucherregelung es in unserem Haus gibt. Besuche sind jedoch grundsätzlich erlaubt und auch erwünscht.
Leider nein. Wir möchten mit Ihnen die Zeit im Familienhaus nutzen, um das Zusammenleben von Ihnen mit Ihren Kindern zu stärken und je nach Bedarf zu verändern. Die Pflege und Fürsorge für Haustiere stellt eine zusätzliche Anforderung an Sie dar, die in unserem Haus noch warten muss.
Wir haben 3 Plätze zur Verfügung – davon muss einer frei sein. Um entscheiden zu können, ob wir die geeignete Hilfeform für Sie sind, werden Sie und Ihre bisherigen Helfer bzw. die zuständige Jugendamtsmitarbeiter*in zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Danach treffen wir innerhalb des Teams die Entscheidung, ob wir Sie ausreichend unterstützen können oder eine andere Hilfeform empfehlen.
Übernachtungen außerhalb des Familienhauses oder auch Urlaub über das Wochenende sind grundsätzlich erlaubt, wenn Sie sicher in einer Umgebung aufhalten, die für Sie und Ihre Kinder ausreichend sicher und den Bedürfnissen Ihrer Kinder entsprechend sind. Wir werden Sie bitten, mit uns und auch den für Sie zuständigen Jugendamtsmitarbeiter*innen darüber zu sprechen.
Nein. Den Lebensunterhalt bestreiten Sie durch Ihre eigene Arbeitsleistung bzw. Ausbildungsentlohnunge oder durch den Bezug von Leistungen nach SGB XII (ALG 1 oder ALG 2). Auch das Kindergeld bleibt in Ihrer Verwaltung.
Das Familienhaus ist eine Hilfe zur Erziehung nach §27 SGB VIII für Familien mit minderjährigen Kindern
Der Aufenthalt nach §27 SGB VIII ist eine Jugendhilfemaßnahme und bedarf eines Antrages der Familie auf Hilfe zur Erziehung beim örtlich zuständigen Jugendamt. Mindestens ein Elternteil muss mit Beginn der Hilfe volljährig sein.
Das Familienhaus bietet sozialpädagogische, erzieherische und hauswirtschaftliche Grundleistungen in Form von Beratung, Anleitung und Unterstützung, die grundsätzlich auf den Erhalt bzw. die Wiederherstellung des Familiensystems zielen.
Auf der Grundlage eines stabilen Beziehungsangebotes sollen die Fähigkeiten in der Alltagsbewältigung und Problemlösung wiedergewonnen und gestärkt werden. Die Eigenkräfte der Familie werden stabilisiert, ihre Selbsthilfekräfte angeregt und gefestigt. Handlungsziele können dabei sein:
Als intensiv betreute, stationäre Wohnform steht das Team den Familien mit Betreuungszeiten von 6.00 – bis 22.00 Uhr in der Woche zur Verfügung. Am Wochenende kann bei Bedarf die Rufbereitschaft in Anspruch genommen werden. Die Nächte werden von Mo. - So. in Form der Nachtanwesenheitsbereitschaft begleitet.
Das Familienhaus bietet 5 separate unmöblierte Wohneinheiten mit Küche und Bad. Die Wohnungen eigenen sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Größen für 2 bis max. 6 Personen. Ein Garten steht den Bewohner*innen zur gemeinsamen Nutzung und Gestaltung zur Verfügung. Im Erdgeschoß befinden sich neben einem Beratungsraum ein Gemeinschaftsraum, der für die Gruppenveranstaltungen als auch für Freizeitpädagogische Angebote bereit steht.
Das Familienhaus befindet sich in Dresden – Weißig, einem grünen Stadtteil im Schönfelder Hochland am Stadtrand Dresdens. Die Anbindung an den Dresdner Personennahverkehr und auch an die Regionalen Verkehrsverbände ermöglichen gute Einkaufsmöglichkeiten im näheren Umfeld.
In der Wohnumgebung gibt es Spielplätze und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche sowie Vernetzungsmöglichkeiten mit anderen informellen Institutionen für die Eltern.