Aktuelles

Freie Kindertagespflege-Plätze

Wir haben freie Kindertagespflege-Plätze in den Stadtbezirken Neustadt, Altstadt, Pieschen und Cotta. Gern können Sie sich dazu telefonisch oder per mail bei uns melden.

Telefon:   0351-21523640

Email:      kindertagespflege@malwina-dresden.de

Wir bieten Eltern schon vor der Betreuung des Kindes persönliche Beratungen zur Betreuungsfom Kindertagespflege und die Vermittlung von Kontakten zu Tageseltern an. Im Betreuungszeitraum des Kindes stehen wir gern fachlich beratend und begleitend zur Verfügung.

Tagespflege- und Ersatztagespflegepersonen erhalten von uns eine kontinuierliche individuelle umfängliche Fachberatung zu pädagogischen und administrativen Themen.

Möchten Sie Tagespflegperson werden, begleiten wir Sie fachlich bis zum Prüfverfahren zur Erlaubniserteilung durch die Landeshaupstadt Dresden.

Die Tagespflegepersonen erhalten nach einer Prüfung durch das Amt für Kindertagesbetreuung der Stadt Dresden eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die Arbeitsgrundlage der Tagespflegepersonen ist wie in Kindertageseinrichtungen der Sächsische Bildungsplan.

Ein kleiner Teil der Kindertagespflegepersonen nutzt die Möglichkeit, hier die Schwerpunkte ihrer Arbeit vorzustellen.

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Bei uns sind Sie richtig

  • wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind von 0 bis 3 Jahren suchen
  • wenn Sie alle wichtigen Informationen zur Betreuungsform Kindertagespflege wünschen
  • wenn Sie Kontaktdaten von Tagesmüttern und Tagesvätern erfahren wollen
  • wenn Sie die nötigen Formulare zur vertraglichen Regelung mit der Tagesmutter, dem Tagesvater und der LH Dresden bekommen wollen
  • wenn Sie Tagesmutter oder Tagesvater werden wollen
  • wenn Sie als Tagesmutter oder Tagesvater Fachberatung wünschen
 

Bei uns haben Sie die Möglichkeit

  • sich individuell und ausführlich rund um das Betreuungsangebot Kindertagespflege beraten zu lassen
  • Kontatkdaten von Tageseltern für einen Betreuungsplatz zu erhalten
  • sich individuell beraten zu lassen, wenn Ihr Kind von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater betreut wird und bei Ihnen Fragen oder Probleme während der Betreuungszeit entstehen
  • Tagesmutter oder Tagesvater zu werden und dafür die nötige Unterstützung zu erhalten 
  • Fachberatung und Fortbildung als Tagespflegeperson zu erhalten, Angebote finden Sie im aktuellen Veranstaltungsheft
  • sich als Tagespflegeperson mit anderen Tagespflegepersonen zu vernetzen 

 

Das Team besteht aus 7 Fachberaterinnen (Sozialpädagoginnen, Diplompädagoginnen) mit vielseitigen Zusatzausbildungen und  2 Kolleginnen im Sekretariat.

Die Arbeit unserer Beratungs- und Vermittlungsstelle wird bestimmt durch klare Arbeits- und Organisationsstrukturen nach innen und außen und eine flache Hierarchie mit hoher Autonomie. Schnelle Informations- und Entscheidungswege ermöglichen eine unmittelbare Reaktion auf Bedarfsveränderungen.

Häufige Fragen

Eltern

Kann ich einen Antrag für mein ungeborenes Kind stellen?

Nein, aber eine Beratung zur Kindertagespflege ist selbstverständlich möglich.

Ab wann kann ich einen Antrag stellen?

Ab Geburt Ihres Kindes können Sie einen Antrag auf Kindertagespflege im Elternportal unter https://kitaportal.dresden.de/elternportal/de/ stellen und zu einem Beratungsgespräch zu uns kommen.

Ist ein Platz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater teurer als ein Krippenplatz?

Nein, die Kosten für einen von der Stadt Dresden geförderten Tagespflegeplatz entsprechen denen eines Krippenplatzes.

Gibt es eine Eingewöhnungszeit?

Ja, sie ist individuell auf die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt und wird mit Tagespflegeperson und Eltern gemeinsam gestaltet. In der Regel umfasst sie 4 Wochen.

Werden bei Tagemüttern/ Tagesvätern Hausbesuche gemacht?

Ja, im Rahmen der fachlichen Begleitung durch die Beratungs- und Vermittlungsstelle finden Hausbesuche statt.

Auf welcher Grundlage arbeiten die Tagesmütter/ Tagesväter?

Die Arbeitsgrundlage ist der Sächsische Bildungsplan, ebenso wie in Kinderkrippen und Kindergärten.
Für jede Tagespflegestelle gibt es eine Konzeption, die nach Absprache meist vor Ort eingesehen werden kann.

Für jede Tagespflegestelle gibt es eine Konzeption, die nach Absprache meist vor Ort eingesehen werden kann.

Brauchen Tagespflegepersonen eine Erlaubnis?

Ja, sie brauchen nach § 43 SGB VIII eine Erlaubnis durch das Amt für Kindertagesbetreuung (Fachbereich Kindertagespflege) der Stadt Dresden.

Brauchen wir einen Termin?

Gern können Sie telefonisch einen Termin für ein Beratungsgespräch rund um das Thema Kindertagespflege mit uns vereinbaren.

Was ist, wenn die Tagespflegeperson meines Kindes ausfällt?

Bei Urlaub, Krankheit und Fortbildungstagen der Tagespflegeperson hat Ihr Kind den Anspruch auf einen Ersatzbetreuungsplatz. Extra Betreuungskosten entstehen Ihnen hierfür nicht. Bei kurzfristigem, ungeplanten Ausfall der Kindertagespflegeperson ist notfalls ein Tag private Überbrückung notwendig.

Wer leistet die Ersatzbetreuung?

Ersatzbetreuung wird durch Ersatzbetreuungspersonen geleistet. Diese durchlaufen das gleiche Erlaubnisverfahren wie Tagespflegepersonen und haben ebenfalls das Curriculum zur Tagespflege (mind. 160 h) absolviert.

Ersatztagespflegepersonen arbeiten im Allgemeinen fest mit Tageseltern zusammen und begleiten diese meistens einmal wöchentlich für 4 Stunden. So bauen die Kinder auch zur Ersatzperson eine Bindung auf. Genauso lernt die Ersatzperson alle Kinder gut kennen.

In einigen Fällen wird Ersatzbetreuung auch von Tageseltern geleistet, welche zum benötigten Zeitpunkt einen unbelegten/ flexiblen Platz zur Vertretung bereitstellen.

Wo findet Ersatzbetreuung statt?

Die Ersatzbetreuung findet entweder in den Räumen der Kindertagespflegeperson statt oder in Räumen der Ersatztagespflegeperson. Diese sind ebenfalls durch das Amt für Kindertagesbetreuung, Fachbereich Kindertagespflege abgenommen und zugelassen.

Was ist ein Ersatzbetreuungsstützpunkt?

In Ersatzbetreuungsstützpunkten arbeiten Ersatztagespflegeeltern in extra für die Ersatzbetreuung angemieteten Räumlichkeiten und betreuen vornehmlich Tageskinder von Tageseltern, welche in der eigenen Wohnung Tageskinder betreuen. Während Urlaubs-, Fortbildungs- und Krankzeiten von diesen werden die Kinder im Stützpunkt betreut. Begleitzeiten der Ersatzpersonen zum Kennenlernen der Kinder finden in der Tagespflegestelle und im Stützpunkt statt.

Wie funktioniert Ersatzbetreuung in einem „verzahnten Modell“?

In einem „verzahnten Modell“ arbeiten fünf Tageseltern zusammen. Meist befinden sie sich in räumlicher Nähe zueinander. Sie belegen von ihren fünf möglichen Plätzen nur vier und halten den fünften Platz für die Ersatzbetreuung frei. Fällt eine der beteiligten Personen aus, haben die vier anderen jeweils einen Platz frei und können ein Kind aufnehmen. Durch intensives Besuchen untereinander und regelmäßige Treffen mit allen Beteiligten kennen die Kinder die anderen Gruppen und Tagespflegepersonen mit ihren Tagespflegestellen bereits gut.

Gibt es Listen von Tagespflegepersonen?

Nein, Sie bekommen am Ende der Beratung Kontaktangebote von uns, wenn freie Plätze vorhanden sind. Außerdem befinden sich Im Internet und auch hier auf dieser Webseite vielfältige Präsentationen von Tagespflegepersonen.

Tages- und Ersatztagespflegepersonen

Was tun, wenn ein Kind über das dritte Lebensjahr hinaus bei der Kindertagespflegeperson betreut werden soll?

Gemeinsam mit den Eltern das Formular „Sonderantrag“ ausfüllen und unterzeichnen. Der Sonderantrag muss konkret begründet werden.

Mögliche Gründe sind: Der Kindergartenplatz steht nicht im Anschluss zur Verfügung. Dies bitte als Begründung im Sonderantrag angeben und Nachweis einreichen (Kopie der Platzzusage).

Wenn es für die Entwicklung des Kindes notwendig ist, den Platz in der Kindertagespflege zu verlängern, reichen Sie bitte neben einer ausführlichen Begründung einen Nachweis des Kinderarztes oder Therapeuten ein.

Was tun, wenn ein Kind einen Schaden in meiner Tagespflegestelle verursacht?

Bitte beschreiben Sie in einem formlosen Schreiben (d.h. mit Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse), welcher Schaden und wie er entstanden ist.


Bitte fügen Sie einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur bzw. wenn diese nicht mehr möglich ist, für eine Neubeschaffung bei. Dieses Schreiben reichen Sie über die Beratungs- und Vermittlungsstelle ein. Das Amt für Kindertagesbetreuung (Fachbereich Kindertagespflege) wird eine Prüfung durch den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) einleiten. Hier wird geprüft, in welchem Umfang eine Erstattung möglich ist.

Was tun, wenn ein Kind einen Unfall bei mir erleidet?

Nachdem Sie die Eltern informiert haben, füllen Sie bitte das "Unfallformular für Kinder in der Einrichtung" zwei Mal im Original aus und reichen es über unsere  Beratungs- und Vermittlungsstelle, Malwina e.V. ein. Von hier erfolgt eine Weitersendung an das Amt für Kindertagesbetreuung (Fachbereich Kindertagespflege), welches die Weiterleitung an die Unfallkasse Sachsen veranlasst.

Was soll ich beim Ausfüllen einer Unfallmeldung beachten?

Bitte schreiben Sie beim Unfallhergang nur ein, was Sie wirklich wahrgenommen haben (z.B. … ich befand mich gerade in der Küche, hörte im Spielzimmer einen dumpfen Knall und fand beim Betreten des Zimmers Max auf dem Rücken liegend neben der Rutsche. Er schrie nicht, reagierte auf meine Ansprache....)

Was muss getan werden, wenn Eltern ihr Kind von mir betreuen lassen wollen, aber noch nie bei der Beratungs- und Vermittlungsstelle, Malwina e.V. waren?

Bitte weisen Sie die Eltern auf die Notwendigkeit einer Anmeldung im Elternportal unter https://kita-anmeldung.dresden.de/ hin und empfehlen einen Besuch in unserer Beratungs- und Vermittlungsstelle für eine allgemeine Informationsberatung zur Betreuungsform. Die Eltern sollten während der Sprechzeiten zu uns kommen.

Was muss ich tun, wenn ich Kinder vermittelt haben möchte?

Bitte informieren Sie uns per Telefon oder E-Mail darüber, dass Sie gern einen Platz zur Vermittlung melden möchten. Wichtig ist, uns mitzuteilen, ab wann Sie den freien Platz belegen möchten. Sie können Wünsche, zum Beispiel zum Alter oder zum Geschlecht des Kindes oder aber zur Anzahl der zu benachrichtigenden Familien angeben. Wir bemühen uns, diese zu beachten.

Geben Sie keine besonderen Wünsche an, geben wir Eltern Ihre Kontaktdaten und bitten sie, sich mit Ihnen in Verbindung zu setzen.

Sollten sich zu wenige Eltern bei Ihnen melden, geben Sie uns bitte nach einigen Tagen Bescheid, damit wir weitere Eltern informieren können.

Was muss ich tun, wenn ich Ersatzbetreuung für eines oder mehrere meiner Tageskinder benötige und ich mit keiner festen Ersatztagespflegeperson zusammen arbeite oder meine Ersatztagespflegeperson nicht zur Verfügung steht?

Als erstes fragen Sie die Ihnen bekannten Tagespflegepersonen an, ob jemand im gesuchten Zeitraum einen freien Platz hat.

Sollte es Ihnen nicht gelingen, für alle Kinder auf diesem Wege einen Ersatzplatz zu finden, geben Sie diese Information bitte an Ihre Fachberaterin. Diese wird sie bei der weiteren Suche unterstützen.

Achtung! Bei kurzfristiger Suche sollten Sie diese Information bitte unbedingt per Telefon oder Anrufbeantworter, nicht per E-Mail, an uns geben!

Was muss ich tun, wenn ich wegen eigener oder Krankheit eigener Kinder ausfalle?

Sie geben uns eine kurze Information. Falls Ersatzbetreuungsbedarf besteht, lesen Sie bitte die o.g. diesbezügliche Frage und Antwort.

Ihren Krankenschein reichen Sie zeitnah ein. Beachten Sie bitte, dass genau die Tage als Kranktage abgerechnet werden, welche auf dem Krankenschein vom Arzt/ der Ärztin eingetragen wurden.

Welche Regelungen sind bei der Inanspruchnahme von Fortbildungstagen zu beachten?

Jeder Tagespflegeperson stehen pro Jahr 5 Fortbildungstage zu.

Findet die Fortbildung an einem Wochentag statt, sollte Sie mindestens 8 Stunden betragen.

Wird die Fortbildung an einem Wochenendtag besucht, können Sie so zeitnah wie möglich davor oder danach einen Fortbildungstag in Anspruch nehmen, wenn die Fortbildung mindestens 6 Stunden lang war.

Sie sollten bei Inanspruchnahme eines Fortbildungstages nach Erhalt der Teilnahmebescheinigung diese zeitnah bei uns einreichen.

Einmal im Jahr können Sie einen der fünf Fortbildungstage für mehrere kurze Veranstaltungen (deren Dauer insgesamt mindestens 8 Zeitstunden betragen sollte) in Anspruch nehmen.

Hierzu verwenden sie bitte das Formular "Anzeige Fortbildungstage".

Gibt es zusätzliche Fortbildungstage?

Ja, für die Absolvierung des Curriculums zum Sächsischen Bildungsplan ist es möglich, fünf zusätzliche Fortbildungstage in Anspruch zu nehmen. Für den QHB-Aufbaukurs können Sie ebenfalls 5 Tage zusätzlich in Anspruch nehmen. (insges. 10 Tage)

Wie erhalte ich den Zuschuss für Fortbildungen?

Jährlich erhalten Sie für 20h Fortbildung einen Festbetrag von 120€. Bitte reichen Sie bis zum 31.12. eines Jahres die Nachweise Ihrer absolvierten Fortbildungen mit einem formlosen Antrag auf Bezuschussung ein. Sollten Sie weniger Stunden absolviert haben, erhalten Sie einen anteiligen Zuschuss.

Wann verwende ich den Antrag auf Erstattung von Fortbildungskosten?

Bei längerfristigen Fortbildungen mit einem Abschlusszertifikat zu pädagogischen Themen, erhalten Sie auf Antrag eine zusätzliche Bezuschussung von maximal 120€.

Wenn Sie unsicher sind, ob die Fortbildung anerkannt wird, können wir Sie vorab gern dazu beraten.

Fachinformationen

Die Kindertagespflege ist eine familiennahe und bindungsorientierte Betreuungsform von max. 5 fremden Kindern im Alter von 0 – 3 Jahren. (gemäß §3 Abs.3 Sächsisches Kindertagesstättengesetz)

Kindertagespflege ist geprägt von individueller Bedürfnisbefriedigung der Kinder und basiert auf einer intensiven Zusammenarbeit zwischen Eltern und Tagespflegeperson.

Die Kindertagespflegepersonen erhalten nach einer Prüfung durch das Amt für Kindertagesbetreuung/Fachbereich Kindertagespflege der LHD eine Erlaubnis zur Kindertagespflege. Die Arbeitsgrundlage der Tagespflegepersonen ist wie in Kindertageseinrichtungen der Sächsische Bildungsplan.

Die Kinder werden von einer Tagesmutter oder einem Tagesvater im eigenen Haushalt oder in extra dafür angemieteten Räumen betreut. Eine Vertretung bei Ausfall der Kindertagespflegeperson ist abgesichert.

Inhaltliche und rechtliche Grundlagen sind u.a. „Richtlinie zur Kindertagespflege der LHD“. „Qualitätskriterien für die Kindertagespflege im Freistaat Sachsen“; „Empfehlung des Landesjugendamtes Sachsen zu Leistungen der Jugendhilfe in Form von Kindertagespflege”,